Wohnungsbesichtigung am 23.09.21
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Nach meinen Unterlagen war der Termin der Wohnungsbesichtigung 16 Uhr. Mein Assistent war zu dieser Uhrzeit MGu. |
Nach meinen Unterlagen war der Termin der Wohnungsbesichtigung 16 Uhr. Mein Assistent war zu dieser Uhrzeit MGu. |
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+ | Die Wohnungsbesichtigung führte M.W. zusammen mit I.W. und M.G. durch. |
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+ | ==Gedächtnisprotokoll der Wohnungsbesichtigung durch W. am 23.09.21== |
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+ | * 16:05-17:00 |
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+ | * Assistenz von O.L.: MGu |
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+ | * Besucher: W., I.W. und ein Techniker |
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+ | * OL saß in der Küche |
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+ | * „Sie“ vermaßen die gesamten Wohnung |
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+ | * I.W. erkundigte sich bei OL nach einem bestimmten Detail (massive Mauer? Wasseranschluss im Bad?) |
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+ | ** Offensichtlich wollten sie in Kürze einziehen, sonst hätte es keinen Grund für die genaue Vermessung und schon gar nicht für die Detailfrage gegeben. |
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+ | * OL gab bereitwillig Auskunft |
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+ | * W. bemerkte die einzelnde Hanfpflanze im Schrank des Balkonzimmers |
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+ | * W. will Mietvertrag im Original sehen |
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+ | ** OL: liegt bei HL |
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+ | * W.verlangt die Wiederherstellung des Fallrohres auf der Terrasse (war zwecks Auffangens des Regenwassers gegen ein flexibles Plastikrohr ausgetauscht worden) |
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+ | ** Das Fallrohr befindet sich im Keller |
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+ | ** OL: Damals schlief ich im Balkonzimmer und mich störten schon immer die Geräusche, die fallende Wassertropfen, die auf das abgeknickte Ende des originalen Fallrohres fielen, verursachten |
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+ | ** Der Rückbau wurde von OL in den allernächsten Tagen erledigt |
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+ | * Kompostkiste |
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+ | ** Der Schaden am Fußboden unter der Kompostkiste entstand vor vielen Jahren, da sie damals direkt auf dem Fußboden stand und der Boden der Kiste unbemerkt durchgefault war. Mittlerweile steht sie auf Holzblöcken (ca. 10 cm hoch), weiterer Schaden für den Fußboden ist ausgeschlossen, eine Abschaffung der Kiste ist m.E. demzufolge nicht erforderlich. |
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+ | * W. zu OL: Ja, der Vorbesitzer C. hat mich über die gescheiterte Eigenbedarfskündigung informiert, sie sei gescheitert, weil C. Immobilienmakler ist. |
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+ | ** OL: Das war während des Vorgangs ganz kurz Thema gewesen. Aber das hat niemals eine Rolle gespielt, und deswegen sei die Eigenbedarfskündigung nicht gescheitert. |
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+ | ** OL: Sollten sie wegen dieser Fehlaussage vielleicht Schadenersatzklage erheben? |
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+ | * W: Warum geht der Mietvertrag nur über 77 qm? |
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+ | ** OL: Balkonzimmer und Terrasse kamen bei der Sanierung hinzu; früher waren hier Bodenkammern. |
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+ | * W: Gab es keine Mietsteigerungen? |
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+ | ** OL: Nein, nicht mein Problem. |
Aktuelle Version vom 17. April 2024, 13:59 Uhr
Nach meinen Unterlagen war der Termin der Wohnungsbesichtigung 16 Uhr. Mein Assistent war zu dieser Uhrzeit MGu.
Die Wohnungsbesichtigung führte M.W. zusammen mit I.W. und M.G. durch.
[Bearbeiten] Gedächtnisprotokoll der Wohnungsbesichtigung durch W. am 23.09.21
- 16:05-17:00
- Assistenz von O.L.: MGu
- Besucher: W., I.W. und ein Techniker
- OL saß in der Küche
- „Sie“ vermaßen die gesamten Wohnung
- I.W. erkundigte sich bei OL nach einem bestimmten Detail (massive Mauer? Wasseranschluss im Bad?)
- Offensichtlich wollten sie in Kürze einziehen, sonst hätte es keinen Grund für die genaue Vermessung und schon gar nicht für die Detailfrage gegeben.
- OL gab bereitwillig Auskunft
- W. bemerkte die einzelnde Hanfpflanze im Schrank des Balkonzimmers
- W. will Mietvertrag im Original sehen
- OL: liegt bei HL
- W.verlangt die Wiederherstellung des Fallrohres auf der Terrasse (war zwecks Auffangens des Regenwassers gegen ein flexibles Plastikrohr ausgetauscht worden)
- Das Fallrohr befindet sich im Keller
- OL: Damals schlief ich im Balkonzimmer und mich störten schon immer die Geräusche, die fallende Wassertropfen, die auf das abgeknickte Ende des originalen Fallrohres fielen, verursachten
- Der Rückbau wurde von OL in den allernächsten Tagen erledigt
- Kompostkiste
- Der Schaden am Fußboden unter der Kompostkiste entstand vor vielen Jahren, da sie damals direkt auf dem Fußboden stand und der Boden der Kiste unbemerkt durchgefault war. Mittlerweile steht sie auf Holzblöcken (ca. 10 cm hoch), weiterer Schaden für den Fußboden ist ausgeschlossen, eine Abschaffung der Kiste ist m.E. demzufolge nicht erforderlich.
- W. zu OL: Ja, der Vorbesitzer C. hat mich über die gescheiterte Eigenbedarfskündigung informiert, sie sei gescheitert, weil C. Immobilienmakler ist.
- OL: Das war während des Vorgangs ganz kurz Thema gewesen. Aber das hat niemals eine Rolle gespielt, und deswegen sei die Eigenbedarfskündigung nicht gescheitert.
- OL: Sollten sie wegen dieser Fehlaussage vielleicht Schadenersatzklage erheben?
- W: Warum geht der Mietvertrag nur über 77 qm?
- OL: Balkonzimmer und Terrasse kamen bei der Sanierung hinzu; früher waren hier Bodenkammern.
- W: Gab es keine Mietsteigerungen?
- OL: Nein, nicht mein Problem.