Erneute Wohnungskuendigung vom 08.06.22

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Aktuelle Version vom 26. August 2024, 13:30 Uhr

per Bote
Oliver Lenz
Carl-von-Ossietzky-Str. Nr. 6
14471 Potsdam

M.
Rechtsanwalt

Potsdam, 08.06.2022

W. ./. Lenz, Oliver
Mietverhältnis Carl-von-Ossietzky-Str. Nr. 6 in 14471 Potsdam, ordentliche Kündigung

Sehr geehrter Herr Lenz,

unter der Beifügung einer uns entsprechend legitimierenden Vollmacht im Original zeigen wir nochmals an, dass uns Herr W. mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt hat. Wir dürfen Sie höflich bitten, die weitere Korrespondenz in dieser Angelegenheit allein über unser Potsdamer Büro zu führen.

Unser Mandant ist in der Zwischenzeit als Eigentümer im Wohnungsgrundbuch eingetragen. Daher besteht zwischen Ihnen und unserem Mandanten ein Mietvertrag über die Wohnung Nr. 8 in der Carl-von-Ossietzky-Str. Nr. 6 in Potsdam im 3. Obergeschoss, bestehend aus 4 Zimmer, Küche, Bad, Flur, Balkon und Kellerraum. Im Namen unseres Mandanten erklären wir unter Beweis auf die in der Anlage beigefügte Originalvollmacht die

Kündigung

des zwischen Ihnen und unserem Mandanten bestehenden Mietvertrages über die obengenannte Wohnung und sämtliche sonstige möglicherweise bestehenden Mietverträge, Gestattungen oder

[Bearbeiten] Blatt 2

sonstige Nutzungsverträge bezüglich der Liegenschaft in der Carl-von-Ossietzky-Str. Nr. 6 in Potsdam, insbesondere auch die Nutzung des Gartens, des Hofes, seien sie mündlicher oder schriftlicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund und unabhängig davon, ob und wie Sie diese derzeit nutzen. Die Kündigung erfolgt über sämtliche Miet- und Nutzungsverträge sowie Gestattungen mit Wirkung zum

31.03.2023.

Sollte die Kündigung nicht fristgerecht sein, erfolgt diese zum nächst möglichen Zeitpunkt. Einer Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB widersprechen wir namens und mit Vollmacht unseres Mandanten bereits jetzt.

Unser Mandant hat ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses. Er benötigt die von Ihnen genutzte Wohnung für seine Tochter […] sowie seinen Enkel […] (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Da das Gesetz dies verlangt, erläutern wir Ihnen den geltend gemachten Eigenbedarf wie folgt:

1.
Unser Mandant benötigt die von Ihnen genutzte Wohnung für seine Tochter und seinen Enkel. Die Tochter unseres Mandanten, […], ist […] Jahre alt und wohnt mit ihrem Sohn […], geboren am […].2022, momentan in einer 2,5 Zimmer Wohnung in der […] in […]. Diese hat eine Größe von ca. 64,[…] m².

2.
Es ist der Wunsch unseres Mandanten als auch dessen Tochter, in die von Ihnen genutzte Wohnung einzuziehen. Die bisherige Wohnsituation ist für die Tochter unseres Mandanten nicht weiter hinnehmbar. Stimmt, nur 64 m² für drei Personen. Und dabei weiß jede*r, wieviel Platz so ein Säugling braucht! Es ist der Wunsch der Tochter, zusammen mit ihrem Lebensgefährten Herrn […], in die derzeit von Ihnen genutzte Wohnung einzuziehen und dort einen gemeinsamen Haushalt zu begründen. Ihre Wohnung verfügt über deutlich mehr Platz und neben einem Wohnzimmer sowie Schlafzimmer, über ein separates Kinderzimmer als auch Zimmer, die als Arbeitszimmer für die Tochter unseres Mandanten und deren Lebensgefährten dienen. Beide arbeiten von Zuhause. Darüber hinaus verfügt Ihre Wohnung über einen Balkon. Auch eine Gartennutzung ist möglich. Ich wohne zwar erst seit 1990 dort, aber von einem Garten oder einer möglichen Gartennutzung weiß ich nichts. Die Wohnung in der […] verfügt über keinen Balkon. Hier kann auch die Tochter unseres Mandanten keinen Garten nutzen. Es ist der Wunsch der Tochter unseres Mandanten und deren Lebensgefährten, den zur Wohnung gehörenden Balkon, als auch den Garten ebenda, zu nutzen, insbesondere für berufliche Zwecke. Ich kann mir eine solche Nutzung nicht vorstellen.

3.
Wir halten im Ergebnis fest, dass die von Ihnen genutzte Wohnung für unseren Mandanten und dessen Tochter dringend benötigt wird. Eine Alternativwohnung kann unser Mandant nicht anbieten, da ihm weiterer Wohnraum momentan nicht zur Verfügung steht.

4.
Wir weisen darauf hin, dass Sie dieser Kündigung gem. § 547 BGB widersprechen können, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie, Ihre Familie oder einen anderen Angehörigen Ihres Haushalts eine Härte bedeuten würde, die aufgrund trotz?! des berechtigten Interesses unseres Mandanten nicht zu rechtfertigen ist. Der Widerspruch ist schriftlich uns gegenüber zu erklären. Unser Mandant kann

[Bearbeiten] Blatt 3

die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn Sie den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses erklären. Im Falle der Ausübung des Widerspruchs bitten wir binnen gleicher Frist um schriftliche Darlegung der Gründe.

5.
Wir weisen darauf hin, dass an den bisherigen Kündigungen aufgrund der Beschädigung der Mietsache festgehalten wird. Hier konnte auch eine Änderung Ihres Verhaltens nicht gesehen werden. Sie gehen weiterhin nicht pflegsam mit der Mietsache um. In diesem Zusammenhang war festzustellen, dass Sie Ihre Treppenraupe im Hausflur direkt vor der Treppe auf Seiten des Geländers auf beiden Seiten dieser Treppe von sechs Stufen befindet sich ein Geländer stets stehen lassen. Dies führt zu Behinderungen im Treppenflur soweit ich weiß, ist das Gemeinschaftseigentum. Demzufolge kann nur die Eigentürmergemeinschaft darüber befinden insbesondere kann das Treppengeländer von anderen Mietern und Nutzern nicht genutzt werden wie gesagt, an der gegenüberliegenden Wand befindet sich ebenfalls ein Geländer. Davon abgesehen, stet die Treppenraupe unterhalb dieser Treppe. Wie dadurch der Zugang zum Geländer verhindert wird, erschließt sich mir nicht. Es sollte Ihnen ein Leichtes sein, die Raupe auch in Ihren Keller zu verbringen. Die Assistenz müßte mich für die Zeit der Verbringung der Treppenraupe in den Keller alleine lassen. Das widerum wäre zu gefährlich für mich. Ich habe nicht umsonst Assistenz Rund-um-die-Uhr. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Vertragsverstöße faszinierend erklären wir nochmals die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Auch hier wird einer Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB ausdrücklich widersprochen.

6.
Bitte geben Sie sämtliche Räume, die Gegenstände des Mietvertrages und sämtliche sonst von Ihnen genutzten Räume und Flächen eingeschlossen, spätestens bis zum 31.03.2023 heraus und vereinbaren Sie hierzu einen Abgabetermin bis zum 31.12.2022. Ferner bitten wir um kurze Eingangsbestätigung sowie Bestätigung, dass die Kündigung Ihrerseits akzeptiert wird. Ihrer Antwort sehen wir bis zum 30.07.2022 entgegen.

7.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass auch die Möglichkeit besteht, dass Sie in die von der Tochter unseres Mandanten zur Zeit genutzte Wohnung ggf. einziehen könnten. In dem Haus ist ein Fahrstuhl vorhanden, der Ihnen ein Erreichen der Wohnung deutlich erleichert.

Mit freundlichen Grüßen
gez. M.
Rechtsanwalt

Anlage Originalvollmacht

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