Schreiben vom 26.10.21 wegen Schäden
Kanzlei …
M.
Fachanwalt für Miet- u. Wohnungeigentumsrecht
Herrn
Oliver Lenz
Carl-von-Ossietzky-Str.Nr.6 sic!
14471 Potsdam
Potsdam, 26.10.2021
W. ./. Lenz, Oliver
Mietverhältnis Carl-von-Ossietzky-Str.Nr.6 in 14471 Potsdam
Sehr geehrter Herr Lenz,
unter der anwaltlichen Versicherung unserer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung zeigen wir an, dass uns Ihr Vermieter W. mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen Ihnen gegenüber beauftragt hat. Wir dürfen Sie höflich bitten, die weitere Korrespondenz in dieser Angelegenheit allein über unser Potsdamer Büro zu führen.
Im Rahmen der Wohnungsbesichtigung vom 23.09.2021 zeigte sich, dass Ihrerseits ohne entsprechende Zustimmung Veränderungen an der Wohnung vorgenommen worden sind bzw. Schäden vorliegen. So musste unser Mandant auch Folgendes feststellen:
Inhaltsverzeichnis |
1.
Die Wohnung ist allein an Sie, sehr geehrter Herr Lenz vermietet. Gleichwohl befinden sich an Klingel und Briefkasten zusätzliche Namen (D. und R.). Auch würden Sie Post für G. entgegennehmen. Eine entsprechende Erlaubnis zur Teilüberlassung von Räumen oder des Briefkastens liegt nicht vor. Sie sind aufgefordert, dies unverzüglich zu unterlassen und die Namen vom Klingelschild und Briefkasten zu entfernen.
2.
Im Bad haben Sie einen Teil der Fliesen unterhalb der Badewanne sowie an anderen Stellen herausgenommen, unfachmännisch wieder eingesetzt und diese zum Teil beschädigt. Sie sind verpflichtet, die Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu übernehmen und entsprechende Beschädigungen zu unterlassen.
3.
Den Regenablauf des Daches haben Sie entfernt und ein flexibles Rohr angebracht. Sie fangen Regenwasser in einer Regentonne auf, welches überschwappt. Die dahinterliegende Wand ist bereits befeuchtet. Der ursprüngliche Zustand ist wieder herzustellen.
4.
Sie haben auf der Balkonbrüstung Blumenkästen ohne weitere Sicherung abgestellt. Es besteht die Gefahr, dass diese bei Witterungseinflüssen heruntergeweht werden und Andere (sic!) zu Schaden kommen. Dies ist unverzüglich abzustellen.
5.
Die Fenster zur Straße sind verfault. Offensichtlich haben Sie weder Mängel an den Fenstern angezeigt noch das sich in dem Doppelkasten sammelnde Kondenswasser aufgenommen. Auch hier sind Sie zum Schadensersatz verpflichtet.
6.
Die Fußböden zeigen starke Beschädigungen. Sie unterhalten einen Komposthaufen in einer Wohnung. Auch hier wird der darunterliegende Fußboden beschädigt. Wir haben Sie aufzufordern, diesen unverzüglich zu entfernen und Ihre Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen.
7.
Ihre Treppenraupe beschädigt offensichtlich die Stufen des Treppenhauses als auch Türrahmen, Türen und den Putz im Treppenhaus. Die Benutzung einer Treppenraupe hat in der Art und Weise zu erfolgen, daß weder die Mietsache noch das Treppenhaus oder anderweitiges Eigentum beschädigt wird. Auch hier wollen Sie mehr Sorgfalt walten lassen und dies zukünftig unterlassen. Ferner sind Sie verpflichtet (sic!) die Kosten der Schadensbeseitigung zu übernehmen.
Im Ergebnis halten wir fest, dass eine Vielzahl von Beschädigungen der Mietsache vorliegen. Wir fordern Sie im Namen und Vollmacht unseres Mandanten unter Fristsetzung auf
auf, Ihre Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen sowie weitere Beschädigungen zu unterlassen. In diesem Zusammenhang mahnen wir Sie aufgrund Ihres pflichtwidrigen Verhaltens ab. Es ist Ihre mietvertragliche Pflicht, sorgfältig mit der Mietsache umzugehen.
8.
Die Türen und Türrahmen in der Wohnung sind durch die Benutzung des Rollstuhls stark beschädigt. Auch sind die Türen vollgemalt.
Darüber hinaus musste festgestellt werden, dass Sie Hanf anbauen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. M.
Rechtsanwalt