Verfügung des Amtsgericht Potsdam vom 30.08.2025
Aus Go-Potsdam
Amtsgericht Potsdam
Potsdam, 28.08.2025
26 C 270/25
Inhaltsverzeichnis |
Verfügung
In Sache <br< W., M ./. Lenz, O. wg Schadensersatz
1.
Eine Güteverhandlung wird nicht angeordnet.
Früher erster Termin zur Mündlichen Verhandlung wird bestimmt auf
- Mittwoch, 12.11.2025
- 13:45 Uhr
- Sitzungssaal 305, 2 Etage, Hegelallee 8
Belehrungen
2.
an die beklagte Partei ergehen gemäß §§ 271, 275, 277, 495, 496, ZPO die folgenden Aufforderungen:
2.1.
Sie hat auf das Klageverfügung innerhalb von
zwei Wochen
ab Zustellung dieser Verfügung schriftlich zu erwidern, wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will.
Belehrungen gemäß §§ 277 Abs. 2, 296 Absätze 1 und 3 ZPO
Die Frist ist nur dan gewahrt, wenn …
Seite 2
…
P.
Richterin
beglaubigt
gez. J.<br< Justizbeschäftigte [Siegel]