Verfügung des Amtsgericht Potsdam vom 30.08.2025

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Amtsgericht Potsdam

Potsdam, 28.08.2025
26 C 270/25

Inhaltsverzeichnis

Verfügung

In Sache <br< W., M ./. Lenz, O. wg Schadensersatz

1.

Eine Güteverhandlung wird nicht angeordnet.
Früher erster Termin zur Mündlichen Verhandlung wird bestimmt auf

  • Mittwoch, 12.11.2025
  • 13:45 Uhr
  • Sitzungssaal 305, 2 Etage, Hegelallee 8

Belehrungen

2.

an die beklagte Partei ergehen gemäß §§ 271, 275, 277, 495, 496, ZPO die folgenden Aufforderungen:

2.1.

Sie hat auf das Klageverfügung innerhalb von
zwei Wochen
ab Zustellung dieser Verfügung schriftlich zu erwidern, wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will.

Belehrungen gemäß §§ 277 Abs. 2, 296 Absätze 1 und 3 ZPO
Die Frist ist nur dan gewahrt, wenn …

Seite 2

P.
Richterin

beglaubigt

gez. J.<br< Justizbeschäftigte [Siegel]

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