Zusammenfassung vom 18.11.24
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+ | |W. benötigt die Wohnung für seine Tochter. Kündigung erfolgte zum 30.07.22 |
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+ | | Die Kündigung kündigt „ca. 104 m² groß, bestehend aus 4 Zimmer…“. Im ersten Gerichtsprozess bezweifelte der Richter die Existenz eines Mietvertrages, da im Mietvertrag nur von 77 qm die Rede ist. Offensichtlich hat W. aber keine Zweifel. |
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Version vom 19. November 2024, 12:39 Uhr
Datum | Inhalt | Kurzinhalt | Bemerkung |
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06.09.21 | Brief_vom_06.09.21_von_W._als_neuer_Eigentümer | Schreiben von W., das er seit 15.09.21 Eigentümer ist. | |
07.09.21 | Antwort_von_mir_07.09.21 | „Mir ist nichts von einem Eigentümerwechsel bekannt. | Ich habe dummerweise Sachkenntnis erkennen lassen. |
23.09.21 | Wohnungsbesichtigung_am_23.09.21 | W. sieht zum ersten Mal die Wohnung in real | |
26.10.21 | Kündigung_wegen_Eigenbedarfs_am_26.10.21 | W. benötigt die Wohnung für seine Tochter. Kündigung erfolgte zum 30.07.22 | Die Kündigung kündigt „ca. 104 m² groß, bestehend aus 4 Zimmer…“. Im ersten Gerichtsprozess bezweifelte der Richter die Existenz eines Mietvertrages, da im Mietvertrag nur von 77 qm die Rede ist. Offensichtlich hat W. aber keine Zweifel. |