Zusammenfassung vom 18.11.24

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|W. benötigt die Wohnung für seine Tochter. Kündigung erfolgte zum 30.07.22
| Die Kündigung kündigt „ca. 104 m² groß, bestehend aus 4 Zimmer…“. Im ersten Gerichtsprozess bezweifelte der Richter die Existenz eines Mietvertrages, da im Mietvertrag nur von 77 qm die Rede ist. Offensichtlich hat W. aber keine Zweifel. – W. benötigt die Wohnung für seine Tochter. – Kündigung erfolgte zum 30.07.22
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| Die Kündigung kündigt „ca. 104 m² groß, bestehend aus 4 Zimmer…“. Im ersten Gerichtsprozess bezweifelte der Richter die Existenz eines Mietvertrages, da im Mietvertrag nur von 77 qm die Rede ist. Offensichtlich hat W. aber keine Zweifel.
 
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Version vom 19. November 2024, 12:39 Uhr

Datum Inhalt Kurzinhalt Bemerkung
06.09.21 Brief_vom_06.09.21_von_W._als_neuer_Eigentümer Schreiben von W., das er seit 15.09.21 Eigentümer ist.
07.09.21 Antwort_von_mir_07.09.21 „Mir ist nichts von einem Eigentümerwechsel bekannt. Ich habe dummerweise Sachkenntnis erkennen lassen.
23.09.21 Wohnungsbesichtigung_am_23.09.21 W. sieht zum ersten Mal die Wohnung in real
26.10.21 Kündigung_wegen_Eigenbedarfs_am_26.10.21 W. benötigt die Wohnung für seine Tochter. Kündigung erfolgte zum 30.07.22 Die Kündigung kündigt „ca. 104 m² groß, bestehend aus 4 Zimmer…“. Im ersten Gerichtsprozess bezweifelte der Richter die Existenz eines Mietvertrages, da im Mietvertrag nur von 77 qm die Rede ist. Offensichtlich hat W. aber keine Zweifel.
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