Antwort von mir vom 31.05.22

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Potsdam, 31.05.2022

Oliver Lenz

W.

Ihr Schreiben vom 19.5.2022, Begehung

Sehr geehrter W.,

ich bin einverstanden, daß Sie sich persönlich von der Mängelbeseitigung in der Wohnung überzeugen. Nach meiner Meinung kann das aber nur die Situation mit dem Fallrohr auf dem Balkon betreffen. Alle anderen Vorhaltungen gemäß des Schreibens von RA M. vom 26.10.21 halte ich für unbegründet. Ich habe dies in meinem Schreiben vom 03.12.21 ausführlich erläutert.

Insofern stimme ich einer weiteren Besichtigung, außer eben des Balkons, nicht zu. Ich sehe keinen Grund, warum nach kurzer Zeit (8 Monate) eine erneute Wohnungsbesichtigung stattfinden soll.

Den vorgeschlagenen Termin am 12.6. ist mir leider nicht möglich wahrzunehmen. Ich schlage den Freitag, 3.6., zu einer beliebigen Zeit vor, oder den Freitag, 10.6., zeitlich ebenso.

Bitte teilen Sie mir Ihren Wunschtermin mit, gerne per AB.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Lenz

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