Außerordentliche Kündigung, hilfsweise ordentliche Kündigung vom 08.05.23
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Version vom 12. April 2024, 19:40 Uhr
per Einwurf/Einschreiben
M.
Rechtanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Herrn
Oliver Lenz
Carl-von-Ossletzky-Str. Nr.6
14471 Potsdam
Potsdam, 08.05.2023
W. ./. Lenz, Oliver
außerordentliche Kündigung, hilfsweise ordentliche Kündigung
Sehr geehrter Herr Lenz,
bekanntlich vertreten wir die rechtlichen Interessen Ihres Vermieters, Herrn W., Eine Kopie dieses Schreiben geht ebenfalls Ihrer Rechtsanwältin Franziska-Josephine Kuba zu.
Mit Schreiben vom 26.10.2021 wurden Sie aufgrund diverser Beschädigungen an der Mietsache von Seiten unserer Mandantschaft abgemahnt. Auf diese wurden Sie auch mit Schreiben vom 21.12.2021 im Wege der darin erklärten Kündigung hingewiesen. Im September 2022 lagen diese Beschädigungen weiterhin vor. Das Mietverhältnis wurde Ihnen außerordentlich, hilfsweise ordentlich mit Schreiben vom 01.09.2022 gekündigt. Die Kündigungen wurden auf diverse Beschädigungen an der Mietsache, u.a. auf Beschädigungen von Fliesen, der Türen und Türzargen, der unfachmännisch vorgenommenen baulichen Veränderungen am Regenablauf, aufgrund von massiver Kondenswasserbildung in den Doppelkästen der Fenster, dem Aufsteller (Sic!) Kompostkiste/Wurmkiste etc. gestützt. In der Zwischenzeit wurde im Rahmen eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens vor dem Amtsgericht Potsdam ein Gutachten eingeholt. Das Gutachten liegt Ihnen bereits seit mehreren Wochen vor. Darin werden die diesseits dargelegten Mängel bestätigt. Unter anderem bestätigt der Sachverständige die massiven Kondenswasserbildungen in den Kastenfenstern, die u.a. durch die Verwendung von
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Tüchern, die Sie dazwischen geklemmt haben, zurückzuführen sind. Auch stellte er hinsichtlich der Wurmkiste Folgendes fest
- In der Wohnküche wurde eine Wurmkiste direkt auf dem Dielenfußboden aufgestellt 'Das ist einfach falsch, die Wurmkiste steht auf Holzblöcken.
- Unterhalb der Wurmkiste ist der Holzfußboden durch Feuchtigkeit dunkel verfärbt und die Oberfläche rau und porös. Eine schützende Lackschicht ist nicht mehr festzustellen. An dem Dielenfußboden, direkt unter der Wurmkiste, wurden Feuchtigkeitswerte von 25% Masse festgestellt. Der Gutachter meinte zu mir, 17% wären normal. Im übrigen handelt es sich um den Fußboden in der Küche. In der Küche ist es generell feuchter, als in anderen Räumen.' Während der Untersuchung wurde festgestellt, dass kleine Käfer aus der Wurmkiste herausgekrabbelt sind. Es war _einer_.
Ferner führt der Sachverständige auf Seite 9 des Gutachtens aus, dass die Wurmkiste nicht wasserdicht sei. Der Holzfußboden sei durch Feuchtigkeit massiv geschädigt.
Ebenso führt der Sachverständiger zur Dachterrasse aus, dass sämtliche Algenbildung von dem hier verspritzten Niederschlagswasser stammt. Es liegt ein massiver Algenbewuchs im Eckbereich der Zinkwanne vor.
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Mit freundlichen Grüßen
gez. M.
Rechtsanwalt