Stellungnahme vom 06.05.24 der Gegenseite zum Tatbestandsberichtigungsantrag

Aus Go-Potsdam
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 25: Zeile 25:
 
[[Schriftsatz_Gegenseite_vom_01.09.22|01.09.2022]]
 
[[Schriftsatz_Gegenseite_vom_01.09.22|01.09.2022]]
 
: '''''Da gab es zwar die Feststellung, daß die Kompostkiste noch vorhanden ist. Aber es gab keinerlei Handlungsaufforderung (wie z.B. die Kiste zu entfernen).
 
: '''''Da gab es zwar die Feststellung, daß die Kompostkiste noch vorhanden ist. Aber es gab keinerlei Handlungsaufforderung (wie z.B. die Kiste zu entfernen).
und [[Au%C3%9Ferordentliche_K%C3%BCndigung,_hilfsweise_ordentliche_K%C3%BCndigung_vom_08.05.23|08.05.2023]] bzgl. des Komposthaufens bzw. der Kompostkiste bzw. der Wurmkiste
+
und [[Au%C3%9Ferordentliche_K%C3%BCndigung,_hilfsweise_ordentliche_K%C3%BCndigung_vom_08.05.23|08.05.2023]]
 
:'''''Auch in diesem Schreiben ist zwar die Kompostkiste Thema, aber wiederum fehlt jegliche Handlungsaufforderung.
 
:'''''Auch in diesem Schreiben ist zwar die Kompostkiste Thema, aber wiederum fehlt jegliche Handlungsaufforderung.
  +
bzgl. des Komposthaufens bzw. der Kompostkiste bzw. der Wurmkiste
   
 
==Seite 2==
 
==Seite 2==

Version vom 15. Oktober 2024, 19:32 Uhr

Kanzlei S.
M.
Rechtsanwalt

Amtsgericht Potsdam
Hegelallee 8
14467 Potsdam

Potsdam, 06.05.2024

In Sachen
W. ./. Lenz, O.
Az.: …

Nehmen wir zum Tatsachenberichtigungsantrag des Beklagten vom 18.04.2024 wie folgt Stellung

Zu 1)
Der Tatbestand des Urteils ist bezüglich der Kompostkiste nicht zu berichtigen. Im Urteil ist im letzten Absatz auf Seite 2 die Rede von einer Kompostkiste. Der Beklagte wurde mehrfach mündlich und auch mehrfach schriftlich aufgefordert, diese Kompostkiste zu entfernen. Es handelt sich hierbei um einen Komposthaufen in dieser Kompostkiste,
Ich kenne keinen Fall, bei dem ein „Haufen“ sich in einer Kiste befunden hätte.
die vom Gutachter auch als Wurmkiste bezeichnet wird.

Zu 2)
Der Beklagte wurde mit Schreiben vom 21.12.2021,

Hier wurde wegen der Kompostkiste gekündigt

26.10.2021,

Wegen acht Punkten, die zum Teil hanebüchen waren, wurde hier abgemahnt. Darunter die Kompostkiste, im Schriftsatz unauffällig als vorletzter Punkt aufgeführt. Ein Schelm, wer Arges denkt.

01.09.2022

Da gab es zwar die Feststellung, daß die Kompostkiste noch vorhanden ist. Aber es gab keinerlei Handlungsaufforderung (wie z.B. die Kiste zu entfernen).

und 08.05.2023

Auch in diesem Schreiben ist zwar die Kompostkiste Thema, aber wiederum fehlt jegliche Handlungsaufforderung.

bzgl. des Komposthaufens bzw. der Kompostkiste bzw. der Wurmkiste

Seite 2

bzw. der Holzkiste, in welchem sich der Komposthaufen befindet, angesprochen, abgemahnt, zur Beseitigung und diesbezüglich gekündigt.

Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Werkzeuge